26.05.2025 Nationalparkerweiterung Nordschwarzwald
Der Entwurf zur Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald sieht vor, dass Teile von Langenbach (Zufluss Schönmünz) und der oberen Raumünzach (Hundsbach) zum Nationalpark gehören werden und dort nach aktuellen Nationalparkregeln das Befahren der Gewässer verboten wäre.
Wir haben einen Vorschlag für eine Befahrungsregelung eingereicht und warten nun auf Rückmeldung der zuständigen Behörden.“Innerhalb der Nationalparkgrenzen dürfen die Gewässer Langenbach und Raumünzach nur ab einem Durchfluss von 8 cbm/s am Pegel der Schönmünz in Schönmünzach befahren werden. Es ist ausschließlich eine nicht kommerzielle Befahrung zwischen 9-18 Uhr in Gruppen von maximal 8 Personen erlaubt.“

Allgemeine Infoseite zur Nationalparkerweiterung und Kontakte
Aktuelle Nationalparkgrenzen bzw. Gebietsabgrenzung