28.06.2020: Krebspest im Dreisamtal

Krebspest im Dreisamtal

Vorrübergehende Gewässer-Sperrungen bis derzeit 30. Juni 2020!

Mit Allgemeinverfügung vom hat das Landratsamt Breisgau- Hochschwarzwald verfügt, dass der Gemeingebrauch an folgenden Gewässern untersagt ist:

Gemeinde Kirchzarten

  • Brugga ab der Gemarkungsgrenze Oberried bis zur Einmündung in die Dreisam
  • Krebsgraben
  • Mühlbach (Verbindung Brugga zum Osterbach/Zastlerbach)
  • Schlempenfeldgraben (Verbindung Brugga zum Mühlbach)
  • Hagenbach/Krummbach
  • Dietenbächle
  • Geroldsbach
  • Osterbach/Zastlerbach ab der Gemarkungsgrenze Oberried
  • Giersberggraben sowie weitere rechtsseitige namenlose Zuflüsse zum Osterbach/Zastlerbach
  • verschiedene namenlose Gewässer (NN-MQ7, NN-JR6, NN-HL4, NN-MV3, NNVY8, NN-IA3)

Gemeinde Oberried:

  • Schirkenhofgraben
  • Brugga bis zur Gemarkungsgrenze Kirchzarten
  • NN-GO4
  • Osterbach/Zastlerbach bis zur Gemarkungsgrenze Kirchzarten
  • Weilersbach

Dazu gehört auch das Befahren mit Kanus, SUPs etc. Schon ein einziges „verseuchtes“ Kanu kann dazu führen, dass die Population einheimischer Krebse an diesem Gewässer vollständig erlischt.

Wir bitten dringend um Beachtung!

Link zur Verordnung: 20200512 Allgemeinverfügung Krebspest_bis Juni 2020.pdf

Bitte verbreitet diese Info bei den Schwarzwaldpaddlern weiter! Es ist wichtig!

Ein „verseuchtes“ Boot oder Paddelschuh kann die Krebspopulation auslöschen! Das wollen wir uns nicht auf die Fahnen schreiben.