Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Wildwasserverein Schwarzwald e.V.

(gemäß § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung)

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  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

  2. Der Mitgliedsbeitrag, Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitglieder- versammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

  3. Jahresbeiträge

    • Einzelmitgliedschaft Kinder oder Jugendliche (bis 18 Jahre) 20.- €
    • Einzelmitgliedschaft Erwachsene 40.- €
    • Partnermitgliedschaften für Paare mit gemeinsamem Wohnsitz 60.- €
    • Alleinerziehende mit Kindern 60.- €
    • Familien mit Kindern 80.- €
    • Vereine als Mitglied 40.- €
  4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

  5. Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. Januar jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

Beitrags- und Spendenkonto
Bank: Volksbank Karlsruhe Baden-Baden eG
SWIFT-BIC: GENODE61KA1 IBAN: DE54 6619 0000 0066 1540 09 Verwendungszweck Mitgliedsbeitrag Name, Vorname

  1. Im Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landeskanuverbandes, die Mitgliedschaft beim Kanuverband Baden-Württemberg, beim Deutschen Kanuverband, beim Badischen Sportbund und beim Württembergischen Sportbund enthalten.

Hinweis/Tipp: Wer bereits Mitglied in einem Paddelverein ist und daher nicht noch einen Mitgliedsbeitrag für o.g. Verbände und Versicherungen zahlen möchte, der tut uns und der Sache einen großen Gefallen, wenn unterstützende Beiträge als Spenden ankommen.

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist pro Jahr und bis zum 31. Januar jeden Jahres fällig. Er muss spätestens 14 Tage nach Mitgliedsaufnahme entrichtet werden.

  2. Der Vereinsaustritt ist gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung zum Jahresende mit einer Frist von drei Monaten möglich.

  3. Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt werden.

  4. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

Beitragsordnung WWV Schwarzwald e.V., Stand Februar 2020